News
Ab sofort finden Sie hier alle ausgesendeten Rundschreiben sowie Newsletter. Sie ersparen sich so das langwierige Suchen bzw. das Verwalten Ihrer Mails und haben alle Mail-Aussendungen im Überblick.
Des Weiteren finden Sie kurze Beiträge zu topaktuellen Themen bzw. dienstrechtlichen Angelegenheiten diese werden jeweils nach Bedarf aktualisiert.
Schauen Sie also regelmäßig vorbei!
2024
Besoldungsreform 2023
2023
Gehaltsverhandlungserfolge
Information zur EU-Richtlinie Work-Life-Balance - Freistellung REHA - EU VereinbarkeitsRL
BMKÖS - Rundschreiben zu Änderungen bei Karenz und Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG und VKG sowie Änderungen im B-GlBG
GÖD-Inforschreiben zur Valorisierung der Familienleistungen 2024
Gehaltsabschluss durchgesetzt !
Besoldungsreform 2023
Hinweisgeber (Whistleblower) im Betrieb künftig besser geschützt
2022
Gehaltsabkommen 2023
Zweite Runde der Gehaltsverhandlungen - Enorme Belastungen müssen berücksichtigt werden!
Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 26.9.22
Erhöhung Fahrtkostenzuschuss ab 01.09.2022
Information zu den Covid-19 Maßnahmen ab 1. August 2022
Medieninformation Risikogruppen, FAQs und Neue Maßnahmen gegen Covid-19 und Medieninformation Regierung legt weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise vor
FAQs_Risikogruppenfreistellung
Medieninfo_Risikogruppenfreistellung
Medieninfo_Sommerministerrat_final
Neue Rechtslage ab 01. August 2022 - COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung
Ab 25. März - 2. Basismaßnahmenverordnung und Sonderregelung für Wien -Basismaßnahmenbegleitverordnung
Ab 23. März - 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Ab 5. März - COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Wiederaufnahme des Dienstbetriebes in Präsenz an der Dienststelle mit 7. März 2022
GÖD-Resolution Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Die neue Rechtslage - Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Stand 01.02.2022
6. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - Stand 10.01.2022
2021
Digitale Gehaltstabellen 2022
https://www.goed.at/themen/gehaltstabellen-2022
Vorläufige Fortführung des allgemeinen Homeoffice nach dem 12. Dezember 2021
Rechtslage 22.11.2021 - 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-NotMV 475
3G-Regel im Bundesdienst - Stand 15. November 2021
Umsetzung der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
3G-Regel im Bundesdienst - Stand 1. November 2021
Änderung des Epidemiegesetzes (3 G im Betrieb) / 3. COVID-19-MV/ 5 Stufenplan zur Pandemiebekämpfung: Stand 27.10.2021
Bürger*inneninformation zur 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung
FCG informiert über Änderung im Epidemiegesetz
Gehaltsabkommen 2022 - Aufnahme von Gesprächsverhandlungen
Brief an Vizekanzler Mag. Werner Kogler
Vereinbarung betreffend die neuen Richtlinien zur Telearbeit im BMBWF-Zentralstelle - Inkrafttreten: 1. September 2021
Aktuelle Information zu COVID-19 Maßnahmen (Stand 11. August 2021)
Eränzung zur Information betreffend Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebes mit
5. Juli 2021)
Information Covid-19 Maßnahmen
GÖD-Information
Rechtslage ab 1. Juli 2021/COVID-19-Öffnungsverordnung
Maßnahmen zur Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs an den Dienststellen des Bundes
Verlängerung Dienstfreistellung Zugehörigkeit COVID-19 Risikogruppe
Risikogruppen-Verlängerung COVID-19 vom 28.05.2021
Nationalrat beschließt Beschaffung und Verfügung über Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung
Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über Antigentests zur Eigenanwendung_Beschluss NR
Änderungen ASVG_Beschluss Nationalrat_Gesetzestext
Änderung des Epidemiegesetz und COVID-19 Maßnahmengesetz
Empfehlungen des nationalen Impfgremiums (Stand 28. April 2021)
COVID-19-Impfungen: Priorisierung des Nationalen Impfgremiums
COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums
Informationsfreiheit - Stellungnahme der GÖD
COVID-19 - Bundesgesetzblätter
Änderung COVID-19 Zweckschutzgesetz ab 31.3.2021
Änderung Familienlastenausgleichsgesetz (COVID19-Gesetz-Armut) ab 31.3.2021
Verlängerung Dienstfreistellung Zugehörigkeit COVID19-Risikogruppe ab 30.03.2021
COVID-19 Impfungen: Anwendungsempfehlungen des nationalen Impfgremiums
8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gültig ab 9.4.2021
7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gültig ab 6.4.2021
6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gültig ab 30.3.2021
4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gültig ab 15.3.2021
3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Änderungen des Epidemiegesetzes 1950 sowie des COVID-19-Maßnahmengesetzes (Impfregister)
Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht - Sozialversicherungswerte 2021
Rechtslage ab Montag, 8. Februar 2021 - 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
Änderung der Covid-19-Einreiseverordnung (COVID-19-EinreiseV) ab 3. Februar 2021
Änderung der COVID-19 Einreiseverordnung
Covid-19 Impfplan per 1. Februar 2021
Durchführungsplan COVID-Schutzimpfung
Rundschreiben zur Dienstrechts-Novelle 2020
Telearbeit im Bundesdienst (Info der GÖD)
Details: https://www.goed.at/aktuelles/news/rechtlicherahmenbedingungentelearbeit/
Wann darf Telearbeit widerrufen werden
Information betreffend weitere Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit COVID-19 ab 25. Jänner 2021
Info für nachgeordnete Dienststellen
Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des Covid-19-Maßnahmengesetzes
COVID-19-Impfungen: Durchführung und Organisation - Stand 2. KW 2021!
Priorisierung des Nationalen Impfgremiums
2020
Neue COVID-19-Einreiseverordnung gültig ab 19.12.2020
Änderung der COVID-19 Einreiseverordnung
Anlage D - Medical Certificate
Anlage E - Quarantäneverpflichtung
Anlage F - Declaration of quarantine
Information betreffend Telearbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise im BMBWF ab 3. November 2020
Telearbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ab 3. November 2020 (betr. Ämter der Universitäten)
Information betreffend Erweiterung der anlassbezogenen Telearbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ab 3. November 2020 an den nachgeordneten Dienststellen
BGBl-Info: Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung - 3. COVID-19-MV-Novelle und 4. COVID-19-MV-Novelle
Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 23.10.2020
Telearbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ab 1. Oktober 2020 an den nachgeordneten Dienststellen
Nachfolgend finden Sie das Handbuch des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) und der Arbeitsinspektion zum Thema "COVID-19: Sicheres und gesundes Arbeiten"
Schutz für Risikogruppen bis Jahresende verlängert
Leitfaden Hochschulen COVID 19
Information betr. Handhabe von COVID-19 - Verdachtsfällen - BMBWF
In den letzten Tagen sind im BMBWF vereinzelt Fälle einer positiven SARS-CoV2 2 (COVID-19) Infektion aufgetreten. Zum Schutz der Bediensteten wurden daher in der Vergangenheit umfassende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt die einer Ausbreitung der Infektion entgegenwirken. Als weitere präventive Maßnahme wird mit nachstehender Information nunmehr in Erinnerung gerufen, wann ein zu meldender Verdachtsfall einer SARS-CoV 2 (COVID-19) Infektion vorliegt und wie damit umzugehen ist:
- Das Wichtigste zuerst:
Sollten Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause und erstatten Sie wie gewohnt eine Krankmeldung an die für Sie zuständige Personalabteilung! Beim Vorliegen von Anzeichen einer SARS-CoV 2 (COVID-19) Infektion (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) kontaktieren Sie zudem die Gesundheitshotline (1450), folgen deren Anweisungen und erstatten im Anschluss eine Meldung an ZL-meldet@bmbwf.gv.at (bitte beachten Sie Punkt 3).
- Voraussetzungen für die Annahme eines Verdachtsfalles:
Um rechtzeitig und in gefordertem Ausmaß reagieren zu können ist es erforderlich, dass dem Dienstgeber nicht erst bei Vorliegen einer Erkrankung, sondern schon bei Vorliegen eines begründeten Verdachts eine Meldung erstattet wird. Ein solcher Verdacht ist jedenfalls anzunehmen, wenn
- Sie mit einer an SARS-CoV 2 (COVID-19) infizierten Person für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung von 2 Metern oder weniger von Angesicht zu Angesicht Kontakt hatten,
- Sie sich für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung von 2 Metern oder weniger im selben Raum (z.B.: Besprechungsraum) mit einer infizierten Person aufgehalten haben, oder
- Sie einen bestätigen Infektionsfall betreut haben (etwa bei Familienmitgliedern).
Zu beachten ist, dass eine Kontaktsituation oftmals auch außerhalb der Dienststelle entstehen kann. Es kann etwa die Infektion eines Familienangehörigen im Fall des Vorliegens einer Wohngemeinschaft oder bei Kontakt anlässlich eines Besuchs ausreichen, um von einem Verdachtsfall auszugehen.
Kurze Begegnungen, etwa eine Begrüßung (ohne Händeschütteln) oder ein Vorbeigehen am Gang, gelten demgegenüber noch nicht als meldepflichtiger Kontakt. Im Zweifelsfall ist jedoch immer vom Vorliegen eines Verdachtsfalls auszugehen.
- Vorgehensweise bei Vorliegen eines Verdachtsfalles:
Ist ein Verdachtsfall anzunehmen, hat der oder die betroffene Bedienstete unverzüglich mit der Gesundheitshotline (1450) in Verbindung zu treten, deren Anweisungen zu folgen und den Dienstgeber unter der E-Mailadresse: ZL-meldet@bmbwf.gv.at sowie den Dienstvorgesetzten oder die Dienstvorgesetzte darüber so rasch als möglich zu informieren. Im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Kollegenschaft, ist (bei Auftreten des Verdachtsfalles außerhalb der Dienststelle) der Präsenzdienst nicht anzutreten. Die Ausübung des Dienstes hat (jedenfalls bis zu einer allfälligen Krankmeldung bzw. der Abklärung der Verdachtslage, letztlich nach Maßgabe weiterer Anweisungen) ab diesem Zeitpunkt im Homeoffice zu erfolgen. Bei Auftreten des Verdachtsfalles im Präsenzdienst, gilt dieselbe Vorgangsweise mit der Maßgabe, dass das Dienstzimmer nicht zu verlassen ist und die weiteren Anweisungen des Dienstgebers (bzw. der Dienstvorgesetzten) abzuwarten sind.
Ferner sind dem Dienstgeber (auf ZL-meldet@bmbwf.gv.at) folgende Informationen bzw. Unterlagen zu übermitteln:
- Eine private Kontaktnummer, sofern eine Erreichbarkeit über ein Diensthandy nicht gegeben ist.
- Seitens der Gesundheitsbehörde allfällig angeordnete Maßnahmen (z.B.: Umstand und Dauer der verhängten Quarantäne).
- Ergebnis einer allenfalls durchgeführten COVID-19-Testung.
- Sofern bekannt, der Zeitpunkt der Ansteckung.
- Eine Auflistung jener Kollegen zu denen seit der Ansteckung (sofern nicht bekannt, rückwirkend ab Meldung für die Dauer von 10 Tagen) persönlicher Kontakt (siehe oben) bestanden hat.
- Sofern vorhanden, der Absonderungsbescheid (wurde der Bescheid mündlich verkündet, so ist dies in der Meldung an den Dienstgeber zu vermerken)
- Im Fall einer Erkrankung, Erstattung einer Krankmeldung in gewohnter Weise an die zuständige Personalabteilung
- Sobald vorliegend, der Bescheid über die Aufhebung der Absonderung
In diesem Zusammenhang darf auch auf die Stopp Corona App (weitere Informationen: hier) hingewiesen werden. Die Verwendung der App erfolgt nach eigenem Ermessen.
Letztlich wird darauf hingewiesen, dass die Nennung der Identität der betroffenen Bediensteten (nur) gegenüber den anderen infektionsgefährdeten Personen (z.B. Kollegen und Kolleginnen der Abteilung, im betroffenen Gebäudeteil, Teilnehmer und Teilnehmerinnen an gemeinsamen Sitzungen/Veranstaltungen u.ä.) im Interesse des Gesundheitsschutzes zur Verhinderung der Bildung von Infektions-Clustern zulässig ist.
Information betreffend neuerliche Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus (COVID19) sowie Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen für COVID-19-Risikogruppe
Telearbeit Sommer 2020
Information für die Bediensteten im BMBWF
Information für alle Bediensteten der Ämter der Universitäten
Information für die Bediensteten der nachgeordneten Dienststellen des BMBWF
Callcenter - ein weiterer Professionalisierungsschritt im Bürger/innenservice des BMBWF
Das Bürger/innenservice ist nun unter der neuen Durchwahl 6930 und weiterhin gebührenfrei unter 0800 21 65 95 telefonisch bzw. unter buergerinnenservice@bmbwf.gv.at von Montag bis Freitag, 9.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Covid-19-Lockerungsverordnung, 5. Novelle
Aufhebung der Maskenpflicht
Die gute Entwicklung bei den COVID 19-Infektionen führt zu laufenden Lockerungen auch bei der Maskenpflicht. Ab Montag den 15. Juni 2020 gilt diese nur mehr in Öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Für die Zentralstelle des BMBWF wird daher die Maskenpflicht in den Amtsgebäuden aufgehoben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Für die Benutzung von Aufzügen gilt jedoch weiterhin, dass diese entweder nur allein oder mit Maske genutzt werden dürfen.
Wiederaufnahme des Parteienverkehrs und COVID-19-Risikogruppe
Stufenweise Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs mit Juni 2020
Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
COVID-19: Auswirkungen auf Jugendliche - Häufig gestellte Fragen
Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
COVID-19: Arbeitsrecht - Häufig gestellte Fragen
Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
COVID-19: Arbeitnehmerschutz - Häufig gestellte Fragen
Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
BMBWF: Hygienemaßnahmen und Informationen
Vortrag an den Ministerrat: Erste Maßnahmen zur Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs an den Dienststellen des Bundes
9. COVID-19-Gesetz
Schreiben BM Faßmann an die Universitätsleitungen betr. "Wiederhochfahrens" des Hochschulsystems
Am 28. April wurde das 6. COVID-Gesetzespaket im Nationalrat beschlossen. Anbei ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen.
COVID-19-Kurzarbeit: Häufig gestellte Fragen - Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
Änderung Arbeitslostenversicherungsgesetz, Familienlastenausgleichgsgesetz, Arbeiterkammergesetz
Änderung Sozialversicherungsgesetze
COVID-19-Lockerungsverordnung
Information des BMBWF: Vorläufige Fortführung der Tele- bzw. Heimarbeit im Zusammenhang mit COVID-19
Rundschreiben zum Umgang mit Urlaubsverbrauch und Zeitguthaben in der Corona-Krise
"Hygienehandbuch: Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung in Universitäten und Hochschulen"
"Hygienehandbuch: Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen"
Fragen zum Thema Risikogruppe
Personalrechtliche Beiträge in der neuen Ausgabe der Zeitschrift UNILEX
Coronakrise: Fragen und Antworten zum weiteren Fahrplan
Coronakrise weiterer Fahrplan
Information des BMBWF zur Vorgehensweise hinsichtlich des weiteren Dienstbetriebes im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise
GÖD-Info: Neue COVID-19-Gesetze
BMBWF: Einseitige Anordnung des Verbrauchs von Erholungsurlaub bei Lehrlingen
BMBWF: Neuerungen im Urlaubsrecht in Zusammenhang mit dem 2. COVID-19-Gesetz
BMBWF: Information betreffend des 2. COVID-19-Gesetzes
2. COVID-19-Gesetz
GÖD-Info: Angeordneter Urlaub
Corona: Ihre Rechte in der Arbeit
bmeia: Bedienstetenschutz; Coronavirus; Vorgangsweise bei Dienstreisen
Das Personal des Bundes 2019
2019
Das bringt 2020 - Familienbonus wird erstmals rückerstattet
Leitfaden Mobbingprävention im BMBWF
Leitfaden Mobbingprävention im BMBWF
Gehaltsabkommen für alle öffentlich Bediensteten 2020
Gehaltsabkommen 2020
Gehaltstabellen 2020
BMBWF Geschäfts- und Personaleinteilung (Stand 01.08.2019)
Geschäfts- und Personaleinteilung
Besoldungsreform 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts. Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen. Davon nicht erfasst sind lediglich vier Gruppen von Personen. Diese müssen einen Antrag stellen, um eine allfällige Verbesserung des Besoldungsdienstalters zu erreichen. Bei allen anderen Personen ist die Stellung eines Antrags weder sinnvoll noch notwendig. Weitere Details sowie die Antragsformulare zum Herunterladen als auch die Sonderausgabe des GÖD-Magazins gibt es auf www.goed.at. Herzliche Grüße das GÖD-Team
GÖD Sondernummer Besoldungsreform 2019
Aktuelle GÖD-Info betreffend Besoldungsreform
GÖD-Info Besoldungsreform 202019
Broschüre "Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst"
Der LEITFADEN FÜR BERUFSTÄTIGE ELTERN IM ÖFFENTLICHEN DIENST ist absofort als Druckexemplar erhältlich und kann unter frauen@goed.at angefordert werden.
In elektronischer Form findet man den Leitfaden auf der GÖD-Homepage (https://www.goed.at/ ) im Mitgliederbereich.
Das Personal des Bundes 2018
2018
2. Dienstrechtsnovelle 2018 beschlossen!
Die wichtigsten Inhalte können Sie hier nachlesen:
Informationen zur 2. DRN 2018
Broschüre "Leitfaden für berufstätige Eltern 2019"
Die Neuauflage des LEITFADENS FÜR BERUFSTÄTIGE ELTERN findet man auf der GÖD-Homepage (https://www.goed.at/ ) im Mitgliederbereich.
Zur Zeit gibt es diese Auflage ausschließlich in elektronischer Form. Aller Voraussicht nach wird es ab Jänner 2019 den Leitfaden auch wieder in gedruckter Form geben.
OGH-Entscheidung Wochengeld
Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete
Mit der Dienstrechts-Novelle 2018 wird im VBG der Tatbestand einer Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete aufgenommen.
Nachstehend finden Sie dazu Informationen des BMÖDS sowie eine ausführliche Broschüre des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Beilage2 Formular Wiedereingliederungsvereinbarung
Broschüre-Wiedereingliederungsgesetz
Weitere Informationen werden auch auf der Homepage der BVA zur Verfügung gestellt:
BVA
BVA Wiedereingliederungsgeld
BMBWF Geschäfts- und Personaleinteilung (Stand: 17.07.2018)
Geschäfts- und Personaleinteilung
Dienstrechtsnovelle 2018- Informationen der GÖD
GÖD Familien- und Sozialunterstützung
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung wurden die Formulare „Familienunterstützung“ und „Sozialunterstützung für Wiener Mitglieder“ adaptiert. Es wird gebeten, ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden. (Diese sind auch auf der GÖD-Homepage unter Service – Downloadbereich – Finanzielle Leistungen abrufbar).
Information Familienunterstützung 2018
Antrag Sozialunterstützung - Wien
Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 28. Mai 2018
Resolution der GÖD-Bundeskonferenz
BMBWF Geschäfts- und Personaleinteilung (Stand 01.02.2018)
Geschäfts- und Personaleinteilung
2017
Pensionssplitting
Die PVA hat ihre Homepage zum Thema "Pensionssplitting" neu und ausführlich gestaltet.
Dienstrechtsnovelle 2017
Verdienen Frauen im Öffentlichen Dienst weniger als Männer?
Anlässlich des Equal Pay Days des Öffentlichen Dienstes erklärt Monika Gabriel, Vorsitzende Stv. und Bereichsleiterin für Frauen in der GÖD den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied.
Gehaltsverhandlungen und Gehaltsabschluss 2018
Beamten-Gehaltsverhandlungen_2
BMWFW Geschäfts- und Personaleinteilung (Stand: 1. Oktober 2017)
Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Ziel dieses Gesetzes ist der längere Verbleib von ArbeitnehmerInnen im Erwerbsleben: Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer zu erreichen, zählt auch die Normierung der "Wiedereingliederung nach langem Krankenstand", die in das Regierungsprogramm Eingang fand. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Gesetz tritt mit 1.7.2017 in Kraft.
Kinderbetreuungsgeld-Rechner
Der Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie und Jugend für Geburten ab 01. März 2017 ist online! Zu finden ist er auf der GÖD-Homepage https://goed.at/ unter Service/Frauen/Links bzw. direkt auf der Seite des BM für Frauen, Familien und Jugend http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen
Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes
BGBl
Änderungen im Pensionsrecht ab 1.1.2017
Auf Grund des beschlossenen Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2016 gibt es im Pensionsrecht ab 2017 zahlreiche Neuerungen:
Halbierung des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung, wenn die Pension nicht zum Regelpensionsalter angetreten wird
Wird die Pension in der sogenannten Bonusphase nicht in Anspruch genommen (das ist bei Frauen vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr und bei Männern vom vollendetem 65. bis zum vollendetem 68. Lebensjahr), wird der Arbeitnehmer/in- und Arbeitgeberbeitrag zur Pensionsversicherung um die Hälfte reduziert. Die Gutschrift am Pensionskonto wird dadurch jedoch nicht vermindert.
Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz werden auch Versicherungszeiten vor dem Jahr 2005 berücksichtigt
Das APG sieht vor, dass man zumindest 15 Versicherungsjahre, davon 7 aus Erwerbstätigkeit, erwerben muss, um einen Anspruch auf eine normale Alterspension zu haben. Diese Zeiten mussten bisher grundsätzlich ab 2005 erworben sein. Durch die Novelle wurde festgelegt, dass auch Zeiten vor 2005 für den Anspruch auf eine normale Alterspension angerechnet werden.
Ausdehnung des freiwilligen Pensionssplittings bis zum 7. Lebensjahr des Kindes
Der Elternteil, der erwerbstätig ist, kann für die ersten sieben Jahre nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Bisher war dies nur bis zum vierten Lebensjahr des Kindes möglich.
Broschüre "Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst"
Die Broschüre "Ein Baby kommt..... " wurde überarbeitet: Kindergeldkonto, Partnerschaftsbonus, Familienzeitbonus.
Es gibt zwei Versionen: die bereits bekannte Ausgabe für Geburten bis 28.02.2017 und die Ausgabe für Geburten ab 01.03.2017.
Für Mitglieder erhältlich im Downloadbereich GÖD Frauen und selbstverständlich können Druckexemplare angefordert werden: frauen@goed.at
2. Dienstrechtsnovelle 2016 - Wesentliche Inhalte - aufbereitet von der GÖD
2. Dienstrechtsnovelle 2016 - Wesentliche Inhalte
2016
Mobilitätsprogramme für österreichische Bundesbedienstete - Informationen dazu im Schreiben des BKA
Dieser informative Leitfaden enthält neben der Erklärung, was genau Hasspostings sind auch Lösungsvorschläge, wie man mit Hasspostings und Hass im Netz umgehen kann
Leitfaden „Aktiv gegen Hasspostings“
Nachstehend finden Sie die Gehaltstabellen 2017 für den öffentlichen Dienst
Video anlässlich des 17. GÖD Bundeskongresses - 10. bis 13. Oktober 2016
Familienzeitbonusgesetz - FamZeitbG sowie Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Ab 1.3.2017 tritt das neue Familienzeitbonusgesetz mit den Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Kraft.
Im Download finden Sie den Gesetzestext.
Betriebsratswahlen an den Universitäten
2016 finden an den Universitäten BR-Wahlen statt. Die ZA VS Sandra Strohmaier und die BV-16 VS Gabriele Waidringer haben darüber einen Artikel verfasst, der im GÖD Magazin 7-16 erschienen ist.
Mobbing
Die Mobbing Broschüre ist beim ÖGB erhältlich: Download als Mitglied oder Interessent/in.
Gesetzesentwurf zum Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus
Am 26. April wurde im Ministerrat ein Gesetzesentwurf zum Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus (bezahlter Papamonat) beschlossen. Im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf sind die Väter während des bezahlten Papamonats voll kranken- und pensionsversichert. Die entsprechenden Versicherungsbeiträge werden vom FLAF gezahlt.
Im Begutachtungsentwurf zum Familienzeitbonus war noch vorgesehen, dass Männer nur dann eine Geldleistung von 700 € im Monat erhalten, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 61 Tagen ab der Geburt ihres Kindes genau 31 Tage nicht erwerbstätig sind. Diese Regelung ist nun flexibler gestaltet und es wird somit auch auf bestehende Bestimmungen, insbesondere im öffentlichen Dienst, Rücksicht genommen. Gemäß dem Ministerratsbeschluss kann der Familienzeitbonus (bezahlter Papamonat) bezogen werden, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen ab der Geburt zwischen 28 und 31 Tagen die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt wird.
Ein Rechtsanspruch oder ein ausdrücklicher Kündigungsschutz ist während der sogenannten Familienzeit nicht vorgesehen. Wird jedoch ein Vater wegen der tatsächlichen oder beabsichtigten Inanspruchnahme des Familienzeitbonus gekündigt, stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts dar, da grundsätzlich nur Männer diese Leistung beziehen können. Eine solche Kündigung kann somit auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
Beim Kinderbetreuungsgeldkonto hat sich im Vergleich zum Begutachtungsentwurf nichts Grundlegendes mehr geändert. Die Idee des Kontos ist, dass die BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld innerhalb einer Mindest- und Höchstdauer selbst entscheiden können, in welchem Zeitraum sie die Gesamtsumme abrufen. Wenn beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeldkonto in Anspruch nehmen, ist der Betrag 15.449 €. Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, ist die Gesamtsumme 12.366 €.
Das Kinderbetreuungsgeldkonto und der Familienzeitbonus (bezahlter Papamonat) sollen für Geburten ab 1.März 2017 zur Anwendung kommen.
Weitere Vorgangsweise/Termine: Die geplante Novelle soll am 31. Mai im Familienausschuss des Parlaments behandelt werden.
Inhaltlich verantwortlich: Dinah Djalinous-Glatz
GÖD-Rechtsschutzbericht des Jahres 2015
BKA: Monitoring der Beamtenpension im Bundesdienst 2016
(Stand: Februar 2016)
Änderungen im Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz per 01.01.2016
Nachstehend finden Sie das Bundesgesetzblatt und die gesamte Rechtsvorschrift für das Mutterschutzgesetz 1979.
Rechtsvorschrift Mutterschutzgesetz 1979
2015
Gehaltstabellen für 2016
Gehaltstabellen 2016 inklusive 1,3 %
Dienstrechts-Novelle 2015 inkl. Besoldungsreform 2015
Rundschreiben zur Dienstrechts-Novelle 2015
Änderungen "Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst - Ein Baby kommt ...." (Juli 2015)
Der Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst "Ein Baby kommt..." wurde überarbeitet. Die Neuerungen betreffen die Frühkarenz (bis dato "Papamonat") und eine Textadaptierung bei der aufgeschobenen Karenz.
Die neue Version ist selbstverständlich auch wieder als Druckexemplar erhältlich und kann unter frauen@goed.at angefordert werden.
Dienstrechts-Novelle 2015 (Stand: Juni 2015)
...die im Wesentlichen - wie bereits mehrfach berichtet - die „Reparatur“ der am 11. Februar 2015 kundgemachten europarechtlich bedingten Änderung der Bundesbesoldung beinhaltet.
PersonalleiterInnentagung 2015
Die PersonalleiterInnentagung fand am 26. und 27. März 2015 statt.
Kampagne - "Gesunde Arbeitsplätze - den Stress managen"
Gehaltstabellen 2015
2014
Neuauflage "Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst - Ein Baby kommt ...." (März 2014)
Die überarbeitete Broschüre (Ergängungen Familienbeihilfe, Mutter-Kind-Pass 40 Jahre .....) ist auf Homepage der GÖD abrufbar sowie auch als Druckexemplar erhältlich und kann unter frauen@goed.at angefordert werden.
Pendlerrechner neu seit 25. Juni 2014
Der Ausdruck des Pendlerrechners ist bis spätestens 30. September 2014 dem Arbeitgeber vorzulegen. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage enden die Ansprüche auf Pendlerpauschale, Pendlereuro sowie Fahrtkostenzuschuss neu und werden ab 1. Oktober 2014 eingestellt!
https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Broschüre des BMFJ (Stand: Jänner 2014)
Im Familienkompass finden Sie umfangreiche Informationen.
Neuauflage "Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst - Ein Baby kommt ...."
Die überarbeitete Broschüre vom GÖD-Bereich Frauen ist seit Februar 2014 auf der Homepage der GÖD abrufbar sowie auch als Druckexemplar erhältlich und kann unter frauen@goed.at angefordert werden.
Dienstrechtsnovelle 2013
In der Information der GÖD finden Sie die wichtigsten dienstrechtlichen Neuerungen.
Rundschreiben zur Dienstrechts-Novelle 2013 sowie zu aktuellen Fragen
Gehaltsabschluss 2014 (Stand: 1.3.2014)
2013
Von wegen nur faule Beamte
Das gute Abschneiden der Verwaltung Österreichs im Vergleich von 34 OECD Staaten können Sie dem Artikel des "Standard" entnehmen.
Urlaubsentschädigung - Dienstrechts-Info der GÖD (Stand: 27.6.2013)
Rechtsanspruch auf Urlaubsentschädigung bei BeamtenInnen bei Nichtverbrauch des Urlaubes aus gesundheitlichen Gründen vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis.
2012
Einkommensbericht (Stand: 19.12.2012)
Der Einkommensbericht über die (durchschnittlichen) Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen liefert Informationen zur Höhe und zur Struktur der Einkommensverteilung in den Jahren 2010 und 2011.
Kurzfassung Einkommensbericht des RH
Erhöhung Fahrtkostenzuschuss (Stand: 4.12.2012)
Auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 15. November 2012 ändert sich die Höhe des Fahrtkostenzuschusses.
Gehaltsabschluss 2012 (Stand: 1.2.2012)
Die Gehälter werden mit 1. Februar 2012 erhöht. Die Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst liegt zwischen 3,36 % (EUR 1.388,80 brutto) und 2,68 % (EUR 9.594,40 brutto). Die in Fixbeträgen ausgewiesenen Zulagen und Vergütungen werden um 2,95 % angehoben. Diese Werte errechnen sich aus der Erhöhung der Entgelte und Gehälter - ab 1. Februar 2012 um 2,56 % und - einem staffelwirksamen Fixbetrag in Höhe von EUR 11,10
2011
Kinderzulage kann 3 Jahre rückwirkend nachgefordert werden (Stand: 29.6.2011)
In Fällen, in denen bei Kolleginnen und Kollegen ein durchgehender Bezug der Familienbeihilfe vorgelegen ist, aber aufgrund einer (nach der bisherigen Auslegung des Gesetzes) zu spät erfolgten Meldung der Verlängerung der Familienbeihilfe eine Kinderzulage erst wieder mit folgendem Monatserstem ausbezahlt wurde, kann diese Kinderzulage 3 Jahre rückwirkend nachgefordert werden (Anm.: Nach § 13b Gehaltsgesetz kann dieser Antrag verjähren, Ansprüche des Dienstnehmers gegen den Dienstgeber innerhalb von 3 Jahren).
Weitere Infos zur Kinderzulage
Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (in Kraft seit 1.3.2011)
Die gegenständliche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht in Folge des Nationalen Aktionsplanes über die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine gewichtige Maßnahme zur Verbesserung der Einkommenstransparenz beim Dienstgeber Bund vor. Weiters wird der Schutz des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auf die Fälle der Diskriminierung durch Assoziierung ausgedehnt, in welchen grundsätzlich per se nicht diskriminierte Personen aufgrund ihres Naheverhältnisses zu Personen, die einen Tatbestand des Gleichstellungsrechtes erfüllen, diskriminiert werden. Um der Spezial- und Generalprävention in Fällen der (sexuellen) Diskriminierung noch mehr Wichtigkeit zu verleihen, wird der Mindestschadenersatz auf 1.000,- Euro angehoben.
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (Stand: 15.2.2011)
Im Zuge der Verhandlungen des Bundesbegleitgesetzes 2011 (BGBl I 2010/111 in Kraft seit 1.1.2011) wurden auch Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) beschlossen. Die wesentlichen Änderungen betreffen den besonderen Kündigungsschutz, die Anhebung der Ausgleichstaxe und die Verbesserung der Rechtsstellung der Behindertenvertrauenspersonen. Weitere Regelungen beziehen sich auf die Ausweitung des Kreises der begünstigten behinderten Personen, die Schaffung einer Fördermöglichkeit aus dem Ausgleichstaxfonds sowie die Änderung beim Reisekostenersatz.
2010
Ausmaß des Erholungsurlaubes (Stand: 30.8.2010)
Mit der Novelle BGBl I Nr. 82/2010 wird der Anspruch auf das erhöhte Urlaubsausmaß an das Lebensalter (Vollendung des 43. Lebensjahres) geknüpft. Wird das 43. Lebensjahr spätestens am 30. Juni des Jahres erreicht, gebührt bereits für dieses Jahr das um 40 Stunden erhöhte Urlaubsausmaß, ansonsten im darauf folgenden Jahr. Für Kolleginnen und Kollegen, denen bereits in den Jahren 2011 bis 2013 das erhöhte Urlaubsausmaß aufgrund ihres Urlaubsstichtages vor dem 43. Geburtstag gebührt, wurde mit einer Übergangsbestimmung dieser Anspruch gewahrt (vgl dazu § 65 BDG, § 242 BDG, § 82b VBG, § 212 RStDG).